Aufgaben: Das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen hat die Aufgabe, das Fach Völkerrecht in Forschung und Lehre zu betreuen.
Im Bereich der Lehre obliegt dem Institut für Völkerrecht die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Rahmen des Diplomstudiums (im Grundstudium sowie in verschiedenen Studienschwerpunkten) und des Doktoratsstudiums sowie die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen). Das Institut für Völkerrecht ist intensiv in die Multimedia-Lehre des Instituts für Fernunterricht in den Rechtswissenschaften eingebunden. Die Lehre im Bereich des Völkerrechts deckt sowohl das allgemeine Völkerrecht als auch das Recht der internationalen Organisationen (insbesondere das UN-System), das internationale Wirtschaftsrecht, das humanitäre Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsschutz ab.
Die Forschung des Instituts für Völkerrecht umfasst alle Bereiche des allgemeinen Völkerrechts und der internationalen Beziehungen, das Recht der internationalen Organisationen, das internationale Wirtschaftsrecht (mit Schwerpunkten auf dem WTO-System und dem internationalen Luftverkehr) und sicherheitspolitische Fragen. Sie sichert - gemäß dem Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre - die Inhalte der akademischen Lehre wissenschaftlich ab, liefert wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung von Struktur und Dogmatik des Völkerrechts und beantwortet Fragen aus der täglichen politischen und rechtsberatenden Praxis.