Ausgehend von der Berücksichtigung des Religionsbekenntnisses im staatlichen Recht werden vor allem der Stellenwert der Religion im öffentlichen Raum und die seelsorgliche Tätigkeit der Religionsgemeinschaften als zentrale Anliegen religiöser Lebensäußerung erörtert. In einem Besonderen Teil werden die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie die eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften behandelt.