Astrid Deixler-Hübner,
"Naturalleistungen für das im Miteigentum stehende Haus der geschiedenen Ehegatten sind bis zur Beendigung des Aufteilungsverfahrens zur Hälfte, danach zur Gänze auf den Scheidungsunterhalt anzurechnen, OGH 15. 11. 2006, 9 Ob 64/05k"
, in FamZ, Nummer 49, 2007
Original Titel:
Naturalleistungen für das im Miteigentum stehende Haus der geschiedenen Ehegatten sind bis zur Beendigung des Aufteilungsverfahrens zur Hälfte, danach zur Gänze auf den Scheidungsunterhalt anzurechnen, OGH 15. 11. 2006, 9 Ob 64/05k