Heinz Prammer,
"Umweltbezogene Risiken des Unternehmens erkennen und Haftung nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vermeiden ? Welchen Beitrag kann hierbei EMAS leisten?"
, in Kerschner, F.: Neue Umwelthaftung, Serie Schriftenreihe "Recht der Umwelt" Nr. 31, Man`sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung, Seite(n) 45-57, 5-2010
Original Titel:
Umweltbezogene Risiken des Unternehmens erkennen und Haftung nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vermeiden ? Welchen Beitrag kann hierbei EMAS leisten?
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Buchtitel:
Neue Umwelthaftung
Original Kurzfassung:
Das Umwelthaftungsgesetz des Bundes ist als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung konzipiert. Das B-UHG unterscheidet zwei Arten von Schäden, die eine die Haftung auslösen: Erhebliche Gewässerschäden und Bodenschäden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Menschen darstellen. Das B-UHG erlegt dem Betreiber von Anlagen bestimmte Handlungs- und Informationspflichten auf.
Im Rahmen eines nach EMAS aufgebauten Umweltmanagementsystems ist die Einhaltung einschlägiger Umweltvorschriften ein erster Schritt zur systematischen Vermeidung und Verminderung umweltbezogener Risken. Eine über die umweltrechtlichen Vorgaben hinausgehende Risikovermeidung kann erst durch die Umsetzung einer weiteren Forderung nach EMAS erzielt werden, nämlich die ?Verhütung von Umweltbelastungen? (Anhang I A. Abs. 2. lit. b EMAS-V), die sich in der Festlegung von ?wesentlichen Umweltaspekten? (Umweltaspekten mit ?wesentlichen Umweltauswirkungen?) für die Unternehmenstätigkeit niederschlägt (Art. 2 Abs. f EMAS-V) und zu der sich die Teilnehmer am Gemeinschafts¬system freiwillig verpflichten.