Der Senat besteht aus 26 Mitgliedern, die von den Angehörigen der Universität jeweils für eine dreijährige Funktionsperiode gewählt werden. Er setzt sich nach folgender Verteilung aus allen Gruppen von Angehörigen der Universität zusammen:
13 VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen
6 VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen
6 VertreterInnen der Studierenden
1 VertreterIn des allgemeinen Universitätspersonals