Legal compliance nach EMAS – Umweltbezogene Risiken des Unternehmens erkennen und Haftung vermeiden
Sprache des Vortragstitels:
Deutsch
Original Tagungtitel:
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung: Die neue Umwelthaftung
Sprache des Tagungstitel:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Das aktuelle Umwelthaftungsgesetz des Bundes und der Länder ist als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung konzipiert. Das B-UHG unterscheidet zwei Arten von Schäden, die eine Haftung auslösen: Erhebliche Gewässerschäden und Bodenschäden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Menschen darstellen. Das B-UHG erlegt dem Betreiber von Anlagen bestimmte Handlungs- und Informationspflichten auf. Im Rahmen eines nach EMAS aufgebauten Umweltmanagementsystems ist die Einhaltung einschlägiger Umweltvorschriften ein erster Schritt zur syste¬matischen Vermeidung und Verminderung umweltbezogener Risken. Eine über die umweltrechtlichen Vorgaben hinausgehende Risikovermeidung kann erst durch die Umsetzung einer weiteren Forderung nach EMAS erzielt werden, nämlich die „Verhütung von Umweltbelastungen“ (Anhang I A. Abs. 2. lit. b EMAS-V), die sich in der Festlegung von „wesentlichen Umweltaspekten“ (Umweltaspekten mit „wesentlichen Umweltauswirkungen“) für die Unternehmenstätigkeit niederschlägt (Art. 2 Abs. f EMAS-V) und zu der sich die Teilnehmer am Gemeinschaftssystem verpflichten müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die mit dem Bundes-UHG in Bezug auf die Vermeidung umweltbezogener Risiken einhergehenden Handlungs- und Informationspflichten von Unternehmen keine grundsätzlich „neuen“ inhaltlichen oder verfahrensbezogenen Anforderungen für EMAS-Betriebe darstellen.
Sprache der Kurzfassung:
Deutsch
Englischer Vortragstitel:
Legal compliance in EMAS – Detecting environment-related hazards of the enterprise and avoiding liability
Englische Kurzfassung:
The current environmental liability law of the federation and the provinces is designed as absolute liability which is irrespective of culpability. In the B-UHG two kinds of damages causing a liability are distinguished: considerable water contamination and soil contamination, which constitute a relevant risk for human health. The B-UHG imposes specific duties to act and duties to inform on plant operators. According to EMAS, the compliance with environmental laws is a first step to systematically avoid and reduce environmental-related hazards. Under EMAS, a risk avoidance which exceeds the environmental laws and regulations can only be reached by avoiding environmental burdens (annex I A. Abs. 2. lit. b EMAS-V) which includes obligatory identifying significant environmental aspects (Art. 2 Abs. f EMAS-V). It is assumed that the duties to act and to supply information under the B-UHG implicate no “new” requirements for EMAS companies.